FUMAG NK – Ca

Umfang und Art der Anwendung

FUMAG NK – Ca ist ein Blattdünger in Suspension mit Heilwirkung, mit einem höheren Anteil an Kalzium, bei gleichzeitiger Lieferung von Magnesium, Stickstoff und Kalium. FUMAG NK – Ca kann für alle Arten der angebauten einjährigen und mehrjährigen Kulturpflanzen angewendet werden. Einjährige: Frühlingsgerste, Erbsen, Soja, Bohnen, Fasolen, Zuckerrüben, Raps, Mohn, Klee, Luzerne, Zwiebel, Spargel, Tomaten, Gurken und anderes Fruchtgemüse, Wurzel- und Blattgemüse, Blumen, Aromatische- und Heilp flanzen. Mehrjährige: Weinreben, Apfelbäume, Steinobst, Obst-, Reben- und Waldschulen, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren.

Kalium K2O - 6 %
Stickstoff N - 12 %
Magnesium MgO - 12 %
Kalzium CaO - 5 %
pH 8,5 - 10,5

Verpackung

Ein Jahr alt:

  • Gemüse
  • Gerste
  • Hülsenfrüchte
  • Mohn
  • Zuckerrübe

Staude:

  • Beeren
  • Erdbeeren
  • Klee
  • Obstbaum
  • Weinrebe

Die Düngung erweist sich als am besten kurz vor und während der Periode des intensiven Wachstums der Kulturpflanzen. Der Dünger kann zusammen mit stickstoffhaltigen Flüssigdüngern z.B. mit DAM 390 angewendet werden, mit Harnstofflösung. Kann mit den meisten Pflanzenschutzmitteln kombiniert werden, nach Rücksprache mit deren Herstellern. Die Einzelnen Typen von FUMAG kann man gegenseitig miteinander vermischen. Kann nicht mit Düngern vermischt werden, die Phosphor enthalten.

Dosieren

4 – 5 kg/ha Dünger mit Wasser verdünnen, in der Menge 200 – 800 l/ha je nach Spritzentyp und Zustand des Bewuchses. Bei Gemüse und mehrjährigen Früchten wird empfohlen die Anwendung nach 14 – 21 Tagen zu wiederholen. Die mehrfache Ausbringung und eine höhere Konzentration des Düngers verbessert den Gesundheitszustand der Pflanzen – fungizide Wirkung. Vor dem Füllen der Spritze muss der Dünger gründlich durchgemischt werden. Für die Erhöhung des Zuckergehaltes bei der Zuckerrübe, sechs Wochen vor der Ernte ausbringen, bei der Weinrebe zusammen mit Fungiziden im Juli und August ausbringen.

Entscheidung zur Registrierung von Düngemitteln

nr. 1774