CARBON NPK + B + Zn

Umfang und Art der Anwendung

CARBON NPK + B + Zn ist Blattdüngemittel mit der Möglichkeit von Entfernung latenten und offensichtlichen Defizits von Phosphor, Kalium, Stickstoff mit gleichzeitiger Zulieferung von Bor, Zink und Kohlenstoff. CARBON NPK + B + Zn kann für alle Arten der gepflanzten perennierenden und einjährigen Pflanzen gebraucht werden.

Bor B - 2%
Kalium K2O - 6%
Stickstoff N - 4%
Phosphor P2O5 - 9%
Kohlenstoff C - 2%
Zink Zn - 2%
Dichte 1,35 kg/l
pH 7-9

Verpackung

Ein Jahr alt:

  • Gerste
  • Hafer
  • Kartoffel
  • Mais
  • Mohn
  • Roggen
  • Senf
  • Sonnenblume
  • Weizen
  • Winterraps
  • Zuckerrübe

Staude:

  • Waldbeständen
  • Weinrebe

Die Düngung bewährt sich am besten kurz vor und in der Zeit des intensiven Wachstums der Früchte. Sie kann mit den meisten Präparaten zum Pflanzenschutz kombiniert werden, nach Konsultation auch mit den Herstellern.

Dosieren

4 l/ha. Empfohlene Konzentration: 0,2 % – 1,5 % nach dem Zustand und der Empfindlichkeit der Pflanzen.

Bei den Pflanzen anspruchsvoll an Phosphor, Kalium, Bor und Zink ist empfehlenswert die Applikation während der Vegetation 1-2x wiederholen.

Kornfrüchte 1. Dosis − Phase der Bestockung
2. Dosis − Phase der Stockung bis Anfang des Wurfs
4 l/ha
4 l/ha
Mohn Phase der Bodenrosette bis zum Knospentreiben 4 l/ha nebo 2×2 l/ha
Zuckerrübe vom 4. rechten Blatt bis in die Phase des Wachstumsgipfels 4 l/ha nebo 2×2 l/ha
Sonnenblume vom 5. Paar der rechten Blätter bis zum Anfang der Blüte 4 l/ha
Kartoffeln Bei der Höhe von 15 cm bis zu der Phase des vollen Wachstums 1-2x 4 l/ha
Mais vom 4. – bis zum 8. Blatt 1-2x 4 l/ha
Obstbäume Nach Abblühen in die Phase der Fruchtbildung 0,2 – 0,5 %
Weinrebe 1. Dosis im Stadium 4. des Blattes
2. Dosis vor der Blüte
0,2 – 0,5 %
0,2 – 0,5 %
Gemüse Phase des vollen Wachstums 0,2 – 0,5 %
Waldbewuchse Phase des vollen Wachstums 0,2 – 0,5 %

Lagerung

Das Düngemittel wird in Originalverpackungen in trockenen, verschließbaren Lagerräumen bei der Temperatur von +5 bis +25°C gelagert.

Entscheidung zur Registrierung von Düngemitteln

nr. 4485